
Abgabenänderungsgesetz 2016
Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf über das Abgabenänderungsgesetz ...
Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf über das Abgabenänderungsgesetz ...
Grundsätzlich ist auch bei Einnahmen außerhalb der Betriebsstätte bei der Barzahlung ein ...
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche ...
Außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, müssen grundsätzlich vom ...
Nach dem ASVG hat der Arbeitgeber seine Dienstnehmer vor Arbeitsantritt beim zuständigen ...
Das Kontenregister des Finanzministeriums hat mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen. ...
In vielen Betrieben hat sich ein jährliches Mitarbeitergespräch zum fixen Bestandteil der ...
Das Kontenregister des Finanzministeriums hat mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen. Wer kann nun tatsächlich einsehen?
Auf FinanzOnline sind die eigenen Konten grundsätzlich ersichtlich. Unter dem Menüpunkt Abfragen/Kontenregister kann der Kontoinhaber selbst seine von den Finanzinstituten gemeldeten Konten einsehen.
Fragt eine Behörde einen Eintrag im Register ab, bekommt der betroffene Kontoinhaber eine Information in seine FinanzOnline-DataBox.
Für die Kontenregister- und Konteneinschau durch Abgabenbehörden legt ein neuer Erlass detaillierte Regeln fest, hauptsächlich mit dem Ziel des Rechtschutzes.
In das Kontenregister darf die Abgabenbehörde im Veranlagungsverfahren zur Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer nur Einschau nehmen, wenn der Sachverhalt mittels Vorhalt nicht aufgeklärt werden kann.
Bei Außenprüfungen und der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) kann die Finanzbehörde bereits zwecks Vorbereitung einsehen. Das heißt: Bei Prüfungen wird in Zukunft damit zu rechnen sein, dass die Behörde bereits zu Beginn über die Daten im Kontenregister Bescheid weiß.
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Einschau ins Kontenregister bei Liquiditätsprüfung und zur Abgabensicherung.
Bei der Konteneinschau verlangt die Behörde vom Kreditinstitut beispielsweise Auskünfte über Geschäftsverbindungen des Betroffenen. Die Konteneinschau ist im Veranlagungsverfahren und bei der Außenprüfung nur unter sehr eng gesteckten Voraussetzungen zulässig, quasi als Ultima Ratio. Sie bedarf grundsätzlich einer Bewilligung des Bundesfinanzgerichts.
Die Finanzstrafbehörden dürfen ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen in das Kontenregister und nach dem Finanzstrafgesetz in Konten Einblick nehmen.
Stand: 28. Dezember 2016
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
schüler Gesundheitskasse Konjunktur Immobilienpreisspiegel Vermieter Dienstzettel Arbeitsunfall Veräußerung Steuer Grundsteuer Sponsorverträge Wirtschaftsgut Homeoffice Liquidität Steuerschuld Fahrausweis Kraftfahrzeugsteuer Freiberufler SVS Schwerarbeitsmeldung Geschenke Buchwert Dienstnehmer Auszahlungsanspruch Forstwirtschaft Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: