
Anträge für den Beschäftigungsbonus nur noch bis 31.1.2018 möglich
Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung beschlossen hat das ...
Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung beschlossen hat das ...
Immer zu Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen ...
Neben den steuerlichen Änderungen bringt 2018 auch in der Sozialversicherung, im ...
Die Rechtsträger haben die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, zu ...
Auf die steuerlichen Aspekte von Kryptowährungen im Betriebsvermögen wurde bereits an ...
Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden, sind von der ...
Bei einem Rolling Forecast erfolgt die Prognose nicht nur bis zum Ende des ...
Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wird ein Register geschaffen, welches die Registerbehörde für die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu führen hat. Registrierbehörde ist das BMF, welches sich wiederum der Bundesanstalt Statistik Österreich als Dienstleister bedient.
In das Register sind die direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern einzutragen, die im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz genannt sind. Rechtsträger sind dabei unterschiedlichste Arten von Gesellschaften und juristischen Personen, wie z. B. OGs, KGs, AGs, GmbHs, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Privatstiftungen, Vereine, Trusts usw. Bestimmte Grunddaten erhält die Bundesanstalt Statistik Österreich von bereits bestehenden Registern, wie z. B. dem Firmenbuch oder dem Vereinsregister. Andere Daten müssen die Rechtsträger melden.
Die Rechtsträger haben die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, zu überprüfen und über das Unternehmensserviceportal (USP) elektronisch zu melden. Die Rechtsträger haben zudem dies zumindest jährlich durchzuführen und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Das Gesetz definiert, wer als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist. Sonderregelungen gibt es z. B. für Stiftungen und Trusts.
Von der Meldepflicht befreit sind unter anderem
Eine gesonderte Meldung hat jedenfalls zu erfolgen, wenn eine andere natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die Geschäftsführung ausübt.
Die wirtschaftlichen Eigentümer sind verpflichtet, ihren Rechtsträgern alle erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsträger haben Kopien der Dokumente und Informationen bis mindestens fünf Jahre nach dem Ende des wirtschaftlichen Eigentums der natürlichen Person aufzubewahren.
Die Rechtsträger haben die Meldungen erstmalig bis zum 1.6.2018 zu erstatten. Neue Rechtsträger haben binnen vier Wochen zu melden.
Das Gesetz sieht u. a. bei Verletzung der Meldepflicht hohe Geldstrafen vor: bei Vorsatz bis € 200.000,00, bei grober Fahrlässigkeit bis zu € 100.000,00.
Jeder Rechtsträger kann über das USP Einsicht über ihn erfasste Daten nehmen. Zudem können u. a. alle laut Gesetz zur Geldwäsche- und Terrorismusprüfung Verpflichtete und alle Personen mit berechtigtem Interesse Einsicht nehmen.
Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) tritt im Wesentlichen am 15.1.2018 in Kraft. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme soll ab 2.5.2018 möglich sein.
Dieser Artikel gibt nur einen Überblick über die wesentlichsten Eckpunkte der neuen Regelung – für Ihre individuelle Situation nehmen Sie bitte eine entsprechende Beratung in Anspruch.
Stand: 27. Dezember 2017
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Unternehmensplanung E-Auto Arbeitslohn Digitalisierung Kündigungsfrist OGH Zufluss-Abfluss-Prinzip Kostenvergleich Investitionsplanung Betrug Strafzuschlag Dienstwohnung Startup Kammerumlage Gewerbeschein Firmenbuch Abgabenrechtsmittel Offenlegung Margenbesteuerung Abgabenbehörde Unterhalt Zinsersparnis Neugründungsförderungsgesetz Budgetbegleitgesetz Nettolohnvereinbarung Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: