HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2016

Registrierkassenpflicht gilt frühestens ab 1.5.2016!

Registrierkassenpflicht gilt frühestens ab 1.5.2016!

Mitte März ist der VfGH zu einer Entscheidung gekommen.

Verkauf und Einlösen von Gutscheinen

Verkauf und Einlösen von Gutscheinen

Auch Gutscheine zählen grundsätzlich zum Barumsatz

Für welche Umsätze gilt ab 1.5.2016  der Steuersatz von 13 %?

Für welche Umsätze gilt ab 1.5.2016 der Steuersatz von 13 %?

Die Neuregelung gilt nicht für die Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).

Nichtraucherschutz-Prämie

Nichtraucherschutz-Prämie

Ab Mai 2018 müssen alle Gastronomiebetriebe rauchfrei sein.

Neuerungen bei neu abgeschlossenen Lehrverträgen

Neuerungen bei neu abgeschlossenen Lehrverträgen

Neue Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit

Was ist bei Sponsorverträgen zu beachten?

Was ist bei Sponsorverträgen zu beachten?

Sponsorverträge sind an keine bestimmte Form gebunden – sie können auch mündlich ...

Erfolgreiche Projekte durch Risikomanagement

Erfolgreiche Projekte durch Risikomanagement

Häufig sind voreilige Entscheidungen bzw. fehlende Entscheidungsgrundlagen die Ursache ...

Neuerungen bei neu abgeschlossenen Lehrverträgen

Illustration

In der Vergangenheit gab es im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterschiedliche Beitragsgruppen für Lehrlinge. Im Zuge der Steuerreform wurden diese verschiedenen Beitragsgruppen auf eine reduziert, um Unklarheiten bei der Zuordnung der Lehrverhältnisse zu vermeiden.

Lehrverhältnisse, die ab 1.1.2016 beginnen

Neue Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit

Krankenversicherung

Höhe des neuen Beitragssatzes in Summe: 3,35 % (davon Lehrling: 1,67 %, Dienstgeber: 1,68 %). Bei neuen Lehrverhältnissen ist nun die gesamte Lehrzeit über ein Krankenversicherungsbeitrag zu leisten.

Arbeitslosenversicherung (AlV)

Höhe des Beitragssatzes in Summe: 2,4 % (davon Lehrling und Arbeitgeber: 1,2 %). Auch der Arbeitslosenversicherungsbeitrag ist die gesamte Lehrzeit über zu entrichten. Es gelten allerdings die allgemeinen Regelungen zum AlV-Beitrag. Bei geringem Einkommen verringert sich der Beitrag bzw. ist keiner zu zahlen. AlV-Beitragssatz des Dienstnehmers bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Werte 2016):

  • bis € 1.311,00: 0 %
  • über € 1.311,00 bis € 1.430,00: 1 %
  • über € 1.430,00: 1,2 %

Pensions- und Unfallversicherungsbeitrag

Der Beitragssatz in der Pensionsversicherung beträgt 22,8 % für die gesamte Lehrzeit (davon Lehrling: 10,25 % und Dienstgeber 12,55 %). Auch bei neuen Lehrverhältnissen entfällt der Unfallversicherungsbeitrag für die gesamte Lehrzeit.

Lehrverhältnisse, die vor dem 1.1.2016 begonnen haben

In diesen Fällen gibt es keine Änderung. Ein Krankenversicherungsbeitrag ist erst ab dem dritten Lehrjahr zu entrichten. Der Lehrling ist aber trotzdem in den ersten beiden Lehrjahren krankenversichert.

Stand: 29. März 2016

Bild: Peter Atkins - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369