Corona Kurzarbeit: Rückwirkende Beantragung für den Monat März ist nur mehr bis 20. April 2020 möglich
Das Arbeitsmarktservice weist auf seine Homepage darauf hin, dass eine rückwirkende ...
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Um das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Unternehmer sicherzustellen, wurde der ...
Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für ...
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und ...
Die Förderrichtlinien für die Vergabe von Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds durch die ...
Die österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die ...
Eine aws Garantie ist grundsätzlich eine Garantie der Republik zugunsten eines ...
Der Gesetzgeber hat ein drittes Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krise ...
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell ...
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und ...
Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen ...
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. ...
Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung ...
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang ...
Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden .
Angesichts der Coronakrise stellt die OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG) im Auftrag ...
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den ...
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage.
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.
Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein ...
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren ...
Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ...
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.
Mit dem „Kontrollsechstel“ brachte das Steuerreformgesetz 2020 eine bedeutende Neuerung ...
Prämienzahlungen für Versicherungen, die den Betrieb des Unternehmens betreffen, sind in ...
Das Finanzministerium hat den bestehenden Erlass zur Registrierkassenpflicht geändert.
Wenn Sie Ihren Kunden immer wieder neue Preisnachlässe geben, kann dies fatale ...
Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen. Selbstständige, die diese Möglichkeit nicht nutzen, können unter Umständen aber trotzdem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, falls sie ihre selbstständige Tätigkeit einstellen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen gegen das Coronavirus kann diese soziale Absicherung gerade für EPU entscheidend sein.
Voraussetzung ist dabei jedenfalls, dass der Selbstständige vor seiner selbstständigen Tätigkeit als unselbstständig Beschäftigter arbeitslosenversichert war und dadurch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat.
Der einmal erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt unbefristet erhalten, wenn
Wenn die selbstständige Tätigkeit nach dem 01.01.2009 begonnen wurde und der Selbstständige weniger als fünf Jahre lang arbeitslosenversichert war, bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld zwar grundsätzlich nur für fünf Jahre erhalten. Diese Frist verlängert sich aber um die Dauer der selbstständigen Tätigkeit.
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss die selbstständige Tätigkeit eingestellt werden. Der Selbstständige muss eine bestehende Gewerbeberechtigung zumindest ruhend melden und sich bei der SVS abmelden. Dabei kann die Einstellung der selbstständigen Tätigkeit mitunter erhebliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben, weshalb im Vorfeld dringend individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater in Anspruch genommen werden sollte. Dabei ist ebenfalls abzuklären, ob die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall überhaupt erfüllt sind. Bevor die selbstständige Tätigkeit eingestellt wird, muss aber unbedingt geprüft werden, ob sich die Liquidität nicht auch durch andere Maßnahmen, etwa durch Förderungen, sicherstellen lässt.
Stand: 07. April 2020
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