Coronavirus: Welche Neuerungen bringt die zweite Phase des Fixkostenzuschusses?
Der Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds soll Unternehmen, die von den ...
Der Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds soll Unternehmen, die von den ...
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen nicht nur viele ...
Wie bereits berichtet steht Unternehmen eine befristete Prämie für Investitionen zur ...
Fixkostenzuschüsse aus dem Corona-Hilfsfonds
Das neue Corona-Kurarbeitsmodell
Das Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) soll mit Maßnahmen im Abgabenrecht Entlastung ...
Im Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) finden sich neben einer Vielzahl von ...
Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen ...
Bis zum Ende des Stundungszeitraumes kann ein Antrag auf Ratenzahlung in zwölf ...
Viele Unternehmen und deren Mitarbeiter konnten (oder mussten) in den letzten Monaten ...
Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Die Investitionsprämie wird 7 % von bestimmten Neuinvestitionen betragen, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 14 %. Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Betracht.
Gefördert werden sollen
Nicht förderungsfähig sind insbesondere
Details werden in der Förderungsrichtlinie konkretisiert.
Als klimaschädliche Investitionen gelten Investitionen in die Errichtung bzw. die Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. Die Investitionsprämie für Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion durch die Investition erzielt wird.
Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ soll mit 1. September 2020 starten, Anträge können bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Zuständig für die Abwicklung dieses Förderprogramms ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die Ausgestaltung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten.
Stand: 29. Juli 2020
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Bundesschatz Überweisung Kurzarbeit Profiverein Ehe Personengesellschaft Unternehmen Gemeinnützigkeit Blog Sozialversicherungsanstalten Kündigung Besteuerung Kleinbetriebe Unternehmer Überbrückungshilfe Ferialpraktikum Investitionszuwachsprämie Bilanzsumme Spendenempfänger Sozialdumping Teamleiter Mindestumsatz Ruhezeiten Wertsteigerungen Sachbezugswerte Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: