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Artikel der Ausgabe Dezember 2016

Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen – wie funktioniert die Inbetriebnahme?

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Die Registrierkassensicherheitsverordnung gelangt zu ihrer vollen Anwendung.

Steuern für Weihnachtsgeschenke?

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Damit die Freude über Weihnachtsgeschenke allseits ungetrübt bleibt, informieren wir Sie, ...

Was bringt das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

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Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) tritt mit 1.1.2017 in Kraft.

Ende der EU-Quellensteuer!

Ende der EU-Quellensteuer!

Österreich ist das letzte Mitglied der Europäischen Union mit Quellensteuer.

Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)

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Wir Ihnen einen Überblick über die Beitragssätze und Beitragsgrundlagen der ...

Neue KMU-Investitionszuwachsprämie!

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Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Wirtschaft und des ...

Kurzfristige Liquiditätsplanung

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In manchen Situationen ist es erforderlich das Augenmerk auf die kurzfristige Liquidität ...

Ende der EU-Quellensteuer!

Illustration

Die EU-Quellensteuer ist die Steuer, die ein nicht in Österreich ansässiger EU-Bürger (nur natürliche Person) für beispielsweise von einer österreichischen Bank ausbezahlte Zinsen anstatt der Kapitalertragsteuer (KESt) entrichten muss. Sie beträgt 35 %.

Österreich ist das letzte Mitglied der Europäischen Union mit Quellensteuer. Jetzt endet diese Steuer aber auch hierzulande am 31.12.2016. 

Gemeinsamer Meldestandard und automatischer Informationsaustausch

Die Quellensteuer wird aber nicht ersatzlos gestrichen.

Österreich wird nun mit allen anderen Unionsmitgliedern und bestimmten anderen Drittstaaten an einem automatischen Informationsaustausch teilnehmen.

Österreichische Finanzinstitute müssen einen gemeinsamen Meldestandard einhalten. Sie müssen Konten von in der EU (außer Österreich) oder einem teilnehmenden Drittstaat steuerlich ansässigen natürlichen und juristischen Personen an das österreichische Finanzamt melden.

Ab 2017 übermittelt das österreichische Finanzministerium jährlich Daten über diese Konten an die Finanzbehörden der Ansässigkeitsstaaten. Bekanntgegeben werden nicht nur Daten über den Kontoinhaber, sondern auch Kontodaten selbst, z. B. Kontonummer und -stand.

Hinweis
Der Informationsaustausch ab 2017 beruht auf Gegenseitigkeit. Auch ausländische Finanzbehörden werden Daten über Konten von Österreichern an die österreichische Finanz weiterleiten.

Kapitalertragsteuer

Inländische, an nicht in Österreich ansässige EU-Bürger ausbezahlte Zinsen sind aber grundsätzlich auch weiterhin in Österreich steuerbar, in der Regel mit der Kapitalertragsteuer von 25 % bzw. 27,5 %.

Mit einer Ansässigkeitsbescheinigung seines Ansässigkeitsstaates kann der EU-Bürger jedoch den Abzug der Kapitalertragsteuer vermeiden. Dann unterliegen die Zinserträge des Steuerschuldners in der Regel der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat.

Stand: 29. November 2016

Bild: Romolo Tavani - Fotolia.com

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