Was soll das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringen?
Neuregelung unter anderem zur Spendenabsetzbarkeit geplant.
Neuregelung unter anderem zur Spendenabsetzbarkeit geplant.
Welche Änderungen bringt die neue Grenzgängerregelung mit Deutschland?
Das Budgetbegleitgesetz 2024 bringt auch einige steuerliche Änderungen.
Tipps zu Weihnachtsgeschenken und SV-Ausnahme für Kleinunternehmer.
Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2024.
Mögliche SV- und Lohnsteuerbelastung bei Zwangstrinkgeldern.
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig.
Unterschiedliche Berechnungsmethoden können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen ...
Als steuerrechtliche Grenzgänger gelten Personen, die im Grenzgebiet eines Staates ihren Wohnsitz und in einem anderen Staat, ebenfalls in der Nähe der Grenze, ihren Arbeitsort haben und dort eine unselbständige Tätigkeit ausüben. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland enthält eine derartige Grenzgängerregelung, welche vorsieht, dass Grenzgänger ausschließlich in ihrem Wohnsitzstaat der Besteuerung unterliegen, auch wenn die Tätigkeit im anderen Staat ausgeübt wird. Aufgrund der geänderten Arbeitswelt (Homeoffice) wird diese Grenzgängerregelung nunmehr mit 1.1.2024 wesentlich geändert.
Die Neufassung der Grenzgängerregelung sieht vor, dass Grenzgänger künftig ihre unselbständige Tätigkeit nunmehr bloß „üblicherweise in der Nähe der Grenze“ ausüben müssen, womit das Erfordernis einer täglichen Rückkehr entfällt. Damit gelten künftig im Homeoffice ausgeübte Arbeitstage nicht mehr als schädliche Tage im Hinblick auf den Grenzgängerstatus. Diese Änderung soll zu einer wesentlichen Vereinfachung und zu mehr Flexibilität für Grenzgänger und deren Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer im Homeoffice ausgeübten Tätigkeit führen.
Als „grenznah“ gelten künftig Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Radius von 30 km diesseits und jenseits der Grenze liegt. Um hier Klarheit zu schaffen, sollen künftig jene Gemeinden namentlich veröffentlicht werden, welche sich in der entsprechenden Grenzzone befinden.
Abschließend wurde im Rahmen der Neufassung der Grenzgängerregelung auch eine entsprechende Ergänzung aufgenommen und so der Anwendungsbereich mit 1.1.2024 auch auf Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst ausgeweitet.
Stand: 27. November 2023
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Vorwegbesteuerung Stipendium Kinderbetreuungskosten Scheinunternehmen Anmeldung Personalplanung Steuertipps Unternehmensstrategie Covid Sonderzahlung Pflichtversicherung Praktikant Steuerrecht Impressum Investitionen Zahlung Gewerberegister Arbeitsrecht Ferialjob Rabatt Ertragssteuer Datenschutzgrundverordnung Student Arbeitsplatz Arbeitslohn Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: