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Artikel der Ausgabe Dezember 2023

Was soll das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringen?

Was soll das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringen?

Neuregelung unter anderem zur Spendenabsetzbarkeit geplant.

Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland

Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland

Welche Änderungen bringt die neue Grenzgängerregelung mit Deutschland?

Geplante Änderungen für Photovoltaikanlagen, Dienstgeberabgabe und Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Geplante Änderungen für Photovoltaikanlagen, Dienstgeberabgabe und Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Das Budgetbegleitgesetz 2024 bringt auch einige steuerliche Änderungen.

Last-Minute-Steuertipps

Last-Minute-Steuertipps

Tipps zu Weihnachtsgeschenken und SV-Ausnahme für Kleinunternehmer.

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2024

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2024

Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2024.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei „Zwangstrinkgeldern“

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei „Zwangstrinkgeldern“

Mögliche SV- und Lohnsteuerbelastung bei Zwangstrinkgeldern.

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig.

Investitionsrechnung: Wo lohnt es sich zu investieren?

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Unterschiedliche Berechnungsmethoden können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen ...

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei „Zwangstrinkgeldern“

Trinkgeld

Wird eine Servicepauschale, ein Servicezuschlag oder ein verpflichtendes Trinkgeld („Zwangstrinkgeld“) z. B. als Zuschlag in Prozent zur Konsumation des Gastes automatisch verrechnet, so kann dies, im Vergleich zu freiwilligen Trinkgeldern, zu wesentlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Die Gesundheitskasse weist unter anderem darauf hin, dass wenn von einem Hotel- oder Gastronomiebetrieb automatisch ein fixer Geldbetrag bzw. ein fixer Prozentsatz vom zu zahlenden Betrag als "Servicezuschlag" aufgeschlagen wird, es sich dabei nicht um Trinkgeld handelt (hier ist oft eine pauschale Abrechnung möglich), sondern mangels Freiwilligkeit um beitragspflichtiges Entgelt.

Ein echtes Trinkgeld ist für Arbeitnehmer entsprechend einer expliziten Steuerbefreiung im Einkommensteuergesetz steuerfrei. Dies gilt aber laut Gesetz nur für ortsübliche Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von dritter Seite freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist (dies gilt nicht, wenn aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Arbeitnehmern die direkte Annahme von Trinkgeldern untersagt ist).

Weiters ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob es sich bei einer Servicepauschale um ein Entgelt entsprechend des Umsatzsteuergesetzes handelt, für welches die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge abzuführen sind.

Stand: 27. November 2023

Bild: Ladanifer - stock.adobe.com

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