Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden
Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!
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Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft ...
Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher.
Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert.
Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit.
Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten,...
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ...
Im Handel müssen Dienstnehmer auch an Samstagen arbeiten.
Was ist ausschlaggebend für den Kauf eines Produktes?
Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten, darf ihm der Arbeitgeber daneben nicht auch noch die Parkgebühren steuerfrei vergüten. Dies hat der Unabhängige Finanzsenat (UFS) Wien im Oktober letzten Jahres in einem Erkenntnis wieder bestätigt.
Das amtliche Kilometergeld beträgt € 0,42 pro dienstlich gefahrenem Kilometer. Diesen Betrag kann der Arbeitgeber seinem Dienstnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die dienstlich gefahrenen Kilometer sind mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch nachzuweisen.
Der Unabhängige Finanzsenat begründete seine Entscheidung damit, dass mit dem amtlichen Kilometergeld alle Kfz-Kosten abgedeckt sind. Darunter fallen neben den Anschaffungskosten oder Leasinggebühren auch die Versicherungen, Reparaturen, Treibstoff, die Parkgebühren, usw.
Sind die Aufwendungen für den Pkw des Dienstnehmers höher, kann er die Pkw-Kosten für seine Dienstfahrten im Zuge des Jahresausgleiches geltend machen. In diesem Fall müssen aber die gesamten Pkw-Kosten gesammelt werden. Von dem Anteil, der auf die dienstlichen Fahrten entfällt, muss das steuerfreie Kilometergeld abgezogen werden. Der verbleibende Anteil kann als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Stand: 15. Jänner 2014
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