Ende der absoluten Verjährung
Mit dem Abgabenänderungsgesetz wurden die Vorschriften zur Bilanzberichtigung erweitert.
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Die Prämie wird am Abgabenkonto gutgeschrieben.
€ 113,00 kostet seit 1.1.2013 die Auflösung eines Dienstverhältnisses.
Die Prämie wird am Abgabenkonto gutgeschrieben. Es lohnt sich daher die Forschungsprämie auch zu beantragen, wenn Sie in dem betreffenden Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erwirtschaftet haben.
Die Prämie beträgt 10 % der begünstigten Aufwendungen für die Forschung. Dies gilt sowohl für die Auftrags- als auch für die eigenbetriebliche Forschung. Allerdings besteht bei der Auftragsforschung eine Deckelung von € 1 Mio. Die Forschungsprämie für Auftragsforschung kann dadurch bis zu € 100.000,00 betragen.
Für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung muss ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingeholt werden. Diese Regelung gilt für alle Wirtschaftsjahre, die 2012 begonnen haben. Angefordert werden kann das Gutachten seit 1.1.2013 über FinanzOnline.
Für die Beschreibung des Projekts steht nur eine beschränkte Anzahl an Zeichen zur Verfügung. Die wesentlichen Punkte der Forschungsarbeit müssen daher in einer kurzen Zusammenfassung beschrieben werden. Ist die Anforderung des Gutachtens einmal abgesendet, kann es nicht mehr verändert werden.
Die FFG übermittelt dieses dann ebenfalls via FinanzOnline an die Finanzverwaltung. Das Gutachten ist für die Unternehmer kostenlos.
Von der FFG wird beurteilt, ob es sich tatsächlich um eine begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung handelt. Seitens der FFG wird nicht geprüft, ob die Bemessungsgrundlage richtig ermittelt wurde. Das überlässt sie dem Finanzamt.
Stand: 05. Dezember 2012
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