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Artikel der Ausgabe Jänner 2013

Ende der absoluten Verjährung

Ende der absoluten Verjährung

Mit dem Abgabenänderungsgesetz wurden die Vorschriften zur Bilanzberichtigung erweitert.

Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring?

Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring?

Spenden und Sponsoring dürfen nur unter gewissen Voraussetzungen als Betriebsausgaben ...

Leasingpersonal aus dem Ausland

Leasingpersonal aus dem Ausland

Was habe ich steuerlich zu berücksichtigen, wenn ich Personal von einer ausländischen ...

Gleich zu Jahresbeginn an die Forschungsprämie denken

Gleich zu Jahresbeginn an die Forschungsprämie denken

Die Prämie wird am Abgabenkonto gutgeschrieben.

Neue Abgabe bei Kündigung

Neue Abgabe bei Kündigung

€ 113,00 kostet seit 1.1.2013 die Auflösung eines Dienstverhältnisses.

Gleich zu Jahresbeginn an die Forschungsprämie denken

Illustration

Die Prämie wird am Abgabenkonto gutgeschrieben. Es lohnt sich daher die Forschungsprämie auch zu beantragen, wenn Sie in dem betreffenden Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erwirtschaftet haben.

Höhe der Prämie

Die Prämie beträgt 10 % der begünstigten Aufwendungen für die Forschung. Dies gilt sowohl für die Auftrags- als auch für die eigenbetriebliche Forschung. Allerdings besteht bei der Auftragsforschung eine Deckelung von € 1 Mio. Die Forschungsprämie für Auftragsforschung kann dadurch bis zu € 100.000,00 betragen.

Ab 1.1.2013 Gutachten beantragen

Für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung muss ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingeholt werden. Diese Regelung gilt für alle Wirtschaftsjahre, die 2012 begonnen haben. Angefordert werden kann das Gutachten seit 1.1.2013 über FinanzOnline.

Für die Beschreibung des Projekts steht nur eine beschränkte Anzahl an Zeichen zur Verfügung. Die wesentlichen Punkte der Forschungsarbeit müssen daher in einer kurzen Zusammenfassung beschrieben werden. Ist die Anforderung des Gutachtens einmal abgesendet, kann es nicht mehr verändert werden.

Die FFG übermittelt dieses dann ebenfalls via FinanzOnline an die Finanzverwaltung. Das Gutachten ist für die Unternehmer kostenlos.

Von der FFG wird beurteilt, ob es sich tatsächlich um eine begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung handelt. Seitens der FFG wird nicht geprüft, ob die Bemessungsgrundlage richtig ermittelt wurde. Das überlässt sie dem Finanzamt.

Stand: 05. Dezember 2012

Bild: Denis Junke - fotolia.de

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