Was ändert sich mit 1.1.2014?
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über einige Änderungen mit Jahresbeginn 2014.
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Bei vielen neuen Ideen ist zu Beginn fraglich, ob sie sich tatsächlich verwirklichen lassen. Daher werden immer wieder gute Ideen verworfen, weil allein die Überprüfung, ob sich die Verwirklichung lohnt, zu zeit- und kostenintensiv wäre.
Eine Förderung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) soll hier Abhilfe schaffen. Unter dem Namen Feasibility Studie wird das Erstellen einer Machbarkeitsstudie gefördert. Durch eine solche Studie sollen einerseits unrealistische Ideen bereits im Keim erstickt werden, andererseits werden für jene Ideen, die sich verwirklichen lassen, die technischen und inhaltlichen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die Förderung richtet sich an Klein- und Mittelbetriebe (auch an Start-ups). Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie muss bei einem externen Forschungsinstitut oder bei anderen qualifizierten Institutionen in Auftrag gegeben werden. Der Ersteller der Studie muss nachweisen können, dass er die nötige fachliche Kompetenz und Erfahrung dafür besitzt.
Das Angebot des Studienherstellers muss beinhalten:
Nicht gefördert werden Studien, die überwiegend Marktaspekte untersuchen.
Die maximale Förderungshöhe beträgt € 30.000,00. Der erste Teil des Betrags wird nach Vertragsabschluss ausgezahlt, der zweite nach Projektabschluss.
Stand: 19. Dezember 2013
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