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Artikel der Ausgabe Jänner 2014

Was ändert sich mit 1.1.2014?

Was ändert sich mit 1.1.2014?

Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über einige Änderungen mit Jahresbeginn 2014.

Was müssen Pendler ab Jahresbeginn beachten?

Was müssen Pendler ab Jahresbeginn beachten?

Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden.

Pkw: Wann darf der halbe Sachbezug angesetzt werden?

Pkw: Wann darf der halbe Sachbezug angesetzt werden?

Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die Beitragsgrundlage zur ...

Ist Ihre neue Idee Erfolg versprechend?

Ist Ihre neue Idee Erfolg versprechend?

Bei vielen neuen Ideen ist zu Beginn fraglich, ob sie sich tatsächlich verwirklichen ...

Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe

Für selbständige Kleinverdiener gibt es eine erfreuliche Nachricht zum Jahreswechsel.

Mitteilungspflichten im Februar

Mitteilungspflichten im Februar

Schwerarbeitsmeldungen: Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr ...

Supply Chain Management

Supply Chain Management

Unter Supply Chain Management (SCM) versteht man die Planung und Steuerung der gesamten ...

Ist Ihre neue Idee Erfolg versprechend?

Illustration

Bei vielen neuen Ideen ist zu Beginn fraglich, ob sie sich tatsächlich verwirklichen lassen. Daher werden immer wieder gute Ideen verworfen, weil allein die Überprüfung, ob sich die Verwirklichung lohnt, zu zeit- und kostenintensiv wäre.

Eine Förderung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) soll hier Abhilfe schaffen. Unter dem Namen Feasibility Studie wird das Erstellen einer Machbarkeitsstudie gefördert. Durch eine solche Studie sollen einerseits unrealistische Ideen bereits im Keim erstickt werden, andererseits werden für jene Ideen, die sich verwirklichen lassen, die technischen und inhaltlichen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Details zur Förderung

Die Förderung richtet sich an Klein- und Mittelbetriebe (auch an Start-ups). Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie muss bei einem externen Forschungsinstitut oder bei anderen qualifizierten Institutionen in Auftrag gegeben werden. Der Ersteller der Studie muss nachweisen können, dass er die nötige fachliche Kompetenz und Erfahrung dafür besitzt.

Das Angebot des Studienherstellers muss beinhalten:

  • Problemstellung
  • Lösungsansätze, Stand der Technik
  • geplante Arbeiten, Abgrenzung des Leistungsumfanges
  • Projektleitung, MitarbeiterInnen
  • Zielsetzung und Kosten

Nicht gefördert werden Studien, die überwiegend Marktaspekte untersuchen.

Die maximale Förderungshöhe beträgt € 30.000,00. Der erste Teil des Betrags wird nach Vertragsabschluss ausgezahlt, der zweite nach Projektabschluss.

Stand: 19. Dezember 2013

Bild: Illustration

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