Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der ...
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Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die ...
Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst.
Das Finanzministerium hat auf seiner Homepage erste Eckpunkte zum geplanten Ausfallbonus ...
Härtefallfonds bis März 2021 verlängert
Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben oder bei denen die Gefahr einer ...
Unternehmen, die dies nicht tun, sind von der Gewährung von COVID-19 Förderungen des ...
Der Nationalrat hat mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor Jahresende noch ...
Neben dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im Dezember vom Nationalrat auch noch ein ...
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der ...
Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in ...
Damit die Arbeit von zu Hause gut gelingt und nicht in Frustration endet, haben wir im ...
Update vom 26.1.2021: Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll lt. einem Ministerratsbeschluss vom 20.1.2021 von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden. Anträge auf Investitionsprämie müssen allerdings weiterhin unverändert bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden. Die Änderung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten.
Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7% bzw 14%. Im Folgenden finden einen Überblick über einige wichtige Fristen die Antragsteller laut Förderrichtlinie beachten müssen:
Dieser Artikel gibt nur einen Überblick. Für die Investitionsprämie samt ihrer Fristenregelung ist eine umfangreiche Förderrichtlinie und die FAQs zu beachten (siehe www.aws.at).
Stand: 28. Dezember 2020
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