Verlustausgleich bei Kapitalvermögen
Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit anderen Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit anderen Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
Inhaber von periodischen Medien sind zum Veröffentlichen eines Impressums verpflichtet.
Eine Arbeitnehmerin, die in der Kundenbetreuung und im Verkauf tätig ist, hatte die ...
Durch die neuen Regelungen zur Kapitalertragsteuer werden Substanzgewinne in der Regel ...
Die Datenbank mit den Grundbuch-Eintragungen wurde erneuert.
Eine Arbeitnehmerin, die in der Kundenbetreuung und im Verkauf tätig ist, hatte die Wohnung nebenan (neben ihrer Wohnung) gemietet. Durch dieses Homeoffice ersparte sie sich die Fahrtzeiten zu ihrem Arbeitsplatz.
Mit ihrem Arbeitgeber hatte sie vereinbart, dass sie bis zu 50 % ihrer Arbeitszeit im Home Office arbeitet. Die Arbeitnehmerin hat die Kosten für das Büro selbst zu tragen. Sie werden vom Arbeitgeber nicht ersetzt.
Laut UFS Wien (Unabhängiger Finanzsenat) darf die Arbeitnehmerin die Mietkosten für das Büro steuerlich absetzen, weil
Im Mietvertrag ist auch der Ehemann als Mieter eingetragen. Weiters dürfte die Wohnung laut Mietvertrag nur für Wohnzwecke verwendet werden. Laut UFS sind die genauen Bezeichnungen im Mietvertrag unerheblich, da die Wohnung unzweifelhaft als Arbeitsplatz dient. An der Abzugsfähigkeit ändert auch der Umstand nichts, dass die Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber zusätzlich einen Arbeitsplatz hat.
In einer anderen Entscheidung des UFS Wien wurde der Abzug als Werbungskosten nicht anerkannt. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall als Verkaufsrepräsentant tätig, überwiegend im Außendienst.
Er bekommt von seinem Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Der UFS sieht hier keine berufliche Notwendigkeit für die Anmietung einer Wohnung gegeben.
Stand: 06. Juni 2012
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Lohndumping Abschreibung VwGH Neugründungsförderungsgesetz entgelt Pensionisten Beobachtungsjahr Hausgehilfengesetz Kirchenbeitrag Pendlerrechner Praktikant Selbstständig Probearbeit Gesetz Pflichtversicherung Recht Stromverbrauch Deckungsbeitrag Halbjahresabschreibung Nischenbearbeitung E-Bike Pauschalierung Parkplatz Guthaben Zinssatz Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: