HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juni 2015

Neues zur Steuerreform: Was steht im Begutachtungsentwurf?

Neues zur Steuerreform: Was steht im Begutachtungsentwurf?

Die Steuerreform ist nun in Begutachtung. Geplant ist, dass der Nationalrat diese Anfang ...

Vorsteuer-Rückerstattung Drittland: Nur noch bis 30.6.

Vorsteuer-Rückerstattung Drittland: Nur noch bis 30.6.

Zum Vorsteuerabzug berechtigte österreichische Unternehmer können sich auch Vorsteuern, ...

Wie werden versendete Waren umsatzbesteuert?

Wie werden versendete Waren umsatzbesteuert?

Bei Gegenständen, die innerhalb von EU-Ländern versendet oder befördert werden, muss die ...

Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Bei einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren beträgt der Urlaubsanspruch 30 Werktage pro ...

Vorsteuerabzug bei Leasingverträgen

Vorsteuerabzug bei Leasingverträgen

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Jahresanfang erfüllt der ...

Sind Sie in Ihrem Urlaubsland krankenversichert?

Sind Sie in Ihrem Urlaubsland krankenversichert?

Auf der Rückseite der e-Card ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ...

Wie viel dürfen Studenten verdienen?

Wie viel dürfen Studenten verdienen?

Übersteigt das Entgelt eine gewisse Grenze, kann dies zum Verlust z. B. der ...

Geben Sie Ihrer Zielgruppe ein Gesicht

Geben Sie Ihrer Zielgruppe ein Gesicht

Weg vom Gießkannenprinzip, hin zu Werbebotschaften, die direkt auf die Zielgruppe ...

Wie werden versendete Waren umsatzbesteuert?

Illustration

Käufer ist kein Unternehmer

Lieferschwelle wird nicht überschritten

Bei Gegenständen, die innerhalb von EU-Ländern versendet oder befördert werden, muss die Umsatzsteuer von dem Land, in dem die Lieferung beginnt, in Rechnung gestellt werden.

Beispiel: Ein deutscher Unternehmer liefert von Deutschland nach Österreich. Daher ist deutsche Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Dies gilt bei folgenden Kunden:

  • Privatpersonen bzw. Unternehmer, die sich nicht als solche zu erkennen geben
  • Schwellenerwerber – das sind:
  • Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen, für die keine Vorsteuer abgezogen werden darf (unecht befreit)
  • Land- und Forstwirte, die die Umsatzsteuer pauschal ermitteln
  • Juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben.

Ausgenommen davon sind Schwellenerwerber, die auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichtet haben.

Lieferant überschreitet Lieferschwelle

Überschreitet der Lieferant die im jeweiligen Bestimmungsland gültige Lieferschwelle, muss die Steuer jenes Landes, in dem die Beförderung oder Versendung endet, in Rechnung gestellt werden. Die Lieferschwelle gilt für alle Lieferungen pro EU-Mitgliedstaat.

Beispiel: Alle Lieferungen von einem Lieferanten nach Deutschland werden zusammengezählt. Die Lieferschwelle von Deutschland, die € 100.000,00 beträgt, ist entscheidend.

Käufer ist Unternehmer

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zwischen Unternehmern wird keine Steuer in Rechnung gestellt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen – z. B. muss die UID-Nummer des Abnehmers angegeben werden.

Beispiel: Kauf bei Amazon

Wenn eine Privatperson eine Ware im Internet bei Amazon bestellt, wird auf der Rechnung österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen, weil Amazon die österreichische Lieferschwelle von € 35.000,00 überschreitet.

Achtung: Bestellt ein Unternehmer mit dem „privaten“ Konto bei Amazon, wird auch österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, die nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf!

Unternehmer sollten deshalb ein eigenes Amazon-Konto einrichten und die UID-Nummer angeben. Dann wird von Amazon keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen.

Stand: 29. Mai 2015

Bild: Sergii Figurnyi - Fotolia.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369