Achtung ab 1. März PKW Sachbezug € 720,00
Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich ...
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Durch den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2013 ist es zu einer wesentlichen ...
Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sind, steht ...
Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen
Um mehr Geld für einen guten Zweck zu sammeln, wird auf Charity-Veranstaltungen häufig ...
Beim Salzburger Steuerdialog wurde die Frage der Einlösung von Gutscheinen diskutiert.
Nach wenigen Jahren haben alle Internet-Browser unzählige Updates hinter sich.
Nach wenigen Jahren haben alle Internet-Browser unzählige Updates hinter sich. Deswegen kann es sein, dass Ihre Homepage nicht mehr einwandfrei dargestellt wird. Da die Technologie schnelle Sprünge macht, ist ein Relaunch schon aus programmtechnischen Gründen ratsam.
Mobile Endgeräte, wie etwa Smartphones, verlangen zudem ein neues Bedienkonzept. Hier gibt es die Möglichkeit, eine schmälere Version Ihrer Homepage anzubieten: Sie lädt die Inhalte schneller und ist am Touchscreen besser bedienbar. Aber nicht nur die Technologie muss man im Auge behalten, oftmals sind auch die Inhalte veraltet, wenn etwa die Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen gewechselt oder sich die Telefondurchwahlen geändert haben. Hinzu kommen veraltete Anfahrtspläne oder Verlinkungen, die nicht mehr existieren – alles Stolpersteine.
Ein Relaunch, also die technische und inhaltliche Überarbeitung, gleicht dem Aufwand der Neuerstellung einer Website – deshalb sollte die Modernisierung von Grund auf stattfinden. Im Zuge dessen lohnt es sich, über Extraservices nachzudenken, damit können Sie Ihren Klienten und Mitarbeitern den Alltag erleichtern. Je mehr Services online erledigt werden können, desto mehr Zeit bleibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern für die persönliche Beratung von Kunden. Solche Services sind für Kunden wertvoll, da diese jederzeit, ortsunabhängig auf Daten zugreifen können. Bieten Sie auch die Möglichkeit zur Newsletter-Registrierung, so können Sie Kunden direkt und regelmäßig über alles Wissenswerte informieren.
Stand: 06. Februar 2014
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
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