Was ändert sich bei Entgeltfortzahlungen?
Kurz vor der Nationalratswahl 2017 wurden im Nationalrat einige Gesetzesänderungen ...
Kurz vor der Nationalratswahl 2017 wurden im Nationalrat einige Gesetzesänderungen ...
Ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigte nun auch ...
Die Entstrickungsbesteuerung soll bei Gewinnverlagerung von Österreich ins Ausland und ...
Mit einem Dienstleistungsscheck kann ein Arbeitgeber (natürliche Person) einen ...
Der Lehrberechtigte bekommt die Kosten mittels Antrag bei der zuständigen Lehrlingsstelle ...
Laut Lohnsteuerrichtlinien sind mit dem Sachbezugswert alle geldwerten Vorteile ...
Target Costing ist insbesondere für Unternehmen eine gute Entscheidungshilfe, die sich in ...
Die Entstrickungsbesteuerung soll bei Gewinnverlagerung von Österreich ins Ausland und vom Ausland nach Österreich der Abgrenzung der Besteuerungshoheit Österreichs dienen.
Im betrieblichen Bereich werden so stille Reserven bei der Überführung von Wirtschaftsgütern, Teilbetrieben oder Betrieben ins Ausland besteuert. Bei Überführungen ins Inland sollen ausländische stille Reserven neutralisiert werden. Dies gilt auch für sonstige Leistungen. Auch wenn Umstände eintreten, die das Besteuerungsrecht Österreichs einschränken, kann Steuer anfallen. Auf Antrag kann in bestimmten Fällen die entstandene Steuerschuld in Raten entrichtet werden.
Auch im außerbetrieblichen Bereich kann bei Umständen, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes Österreichs führen, Steuer anfallen. Dies betrifft vor allem stille Reserven und Zinsen von Wirtschaftsgütern im Bereich des Kapitalvermögens. Im Falle z. B. eines Wegzuges einer natürlichen Person oder einer unentgeltlichen Übertragung von Kapitalanteilen an natürliche Personen im EU-/EWR-Ausland mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe kann unter bestimmten Umständen auf Antrag die Festsetzung der Steuerschuld aufgeschoben werden (z. B. bis zur Veräußerung der Wertpapiere). In anderen Fällen gibt es auch hier die Möglichkeit der Ratenzahlung auf Antrag.
Stand: 26. Februar 2018
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
BANI EORI-Nummer KESt Globalbeiträge Steuersatz Kapitalerträge Finanzministerium Abgabenänderungsgesetz Familienlastenausgleichsfonds Rabatt Preisausschreiben Soforthilfe Schwerarbeitsmeldung Stipendium Steuerrecht Einkommensteuergesetz Mindestumsatz Studienbeihilfe Stabilitätsgesetz SVS e-card Fördermanager Vorsteuerabzug Stille Reserven ÖGK Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: