Nachweis bei Warenabholung
Neu 2011: Keine Spezialvollmacht mehr in bestimmten Fällen.
Neu 2011: Keine Spezialvollmacht mehr in bestimmten Fällen.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 wird es unter anderem zu Änderungen im Einkommen-, ...
Gebührenpflichtig sind Rechtsgeschäfte, wenn eine Urkunde errichtet wird, die im ...
Seit 1.5.2011 gilt das neue Lohn- und Sozialdumping-Gesetz.
Das Finanzministerium plant ein Abgabenänderungsgesetz 2011. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Inhalte. Die Gesetzeswerdung ist noch abzuwarten.
Die derzeitige Übergangsregelung wird bereits ab 2012 durch eine dauerhafte Lösung ersetzt. Diese sieht nun Folgendes vor:
Weiters werden strenge Voraussetzungen definiert, in welchen Fällen die Begünstigung zur Anwendung kommt, z.B. wenn
Die Absetzbarkeit von Spenden wird auf Tierheime, Umweltschutzorganisationen und Feuerwehren ausgeweitet.
Strafen, Geldbußen und Abgabenerhöhungen sind ausdrücklich steuerlich nicht als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzugsfähig.
Künftig sollen Dividenden aus diesen Beteiligungen sowohl aus dem EU/EWR-Raum als auch aus Drittstaaten von der Körperschaftsteuer befreit sein.
Künftig sollen auch Lieferungen, die ein ausländischer Unternehmer in Österreich erbringt, dem Reverse-Charge-System unterworfen sein.
Ein deutscher Möbelhändler verkauft und liefert Möbel an einen österreichischen Unternehmer auf einer Messe in Wien. Es liegt eine inländische Lieferung vor. Nach geltender Rechtslage hat der österreichische Unternehmer die Umsatzsteuer einzubehalten und an das Finanzamt Graz-Stadt abzuführen. Für diese Fälle soll künftig auch das Reverse-Charge-System gelten. Würde der deutsche Unternehmer die Ware von Deutschland aus liefern, läge eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, die von dieser Änderung nicht betroffen ist.
Bei Eintritten zu Veranstaltungen bleibt zukünftig die Steuerschuld beim Leistungserbringer. Solche Veranstaltungen sind z.B. Messen, Ausstellungen, Seminare, Konzerte und Konferenzen.
Nach derzeitigem Stand werden die meisten Änderungen mit 1.1.2012 in Kraft treten.
Stand: 07. April 2011
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Arzt Wartungserlass Prämie Werteverzehr Normverbrauchsabgabe Probearbeit Nächtigungsgeld Streitbeilegung Investitionszuwachsprämie Studienbeihilfe Finanzverwaltung Gemeinde Kennzahlen Ertragssteuer Erwartungsrechnung Ersatzansprüche Bank Kinderfreibetrag Kündigungsfrist Ferienwohnung Gesetz Gesundheitscheck Kommunalsteuerprüfung Werbewirksamkeit Kostenrechnung Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: