Was umfasst das geplante Digitalsteuerpaket?
Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur ...
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Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof
Ein Mehrfachversicherter kann sich grundsätzlich bei jedem Arztbesuch die zuständige ...
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen ...
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich an jenem Richtwert je Quadratmeter und ...
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist als Kapitalgesellschaft ein eigenes ...
Auch wenn man viele Aufgaben delegieren kann, bleiben jedoch meist einige wichtige ...
Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder verbilligt eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich an jenem Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.
Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2019 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2020 maßgeblich:
Bundesland | Richtwert neu (ab 1.4.2019)/m² Nutzfläche | Richtwert alt (seit 1.4.2017)/m² Nutzfläche |
Burgenland | € 5,30 | € 5,09 |
Kärnten | € 6,80 | € 6,53 |
Niederösterreich | € 5,96 | € 5,72 |
Oberösterreich | € 6,29 | € 6,05 |
Salzburg | € 8,03 | € 7,71 |
Steiermark | € 8,02 | € 7,70 |
Tirol | € 7,09 | € 6,81 |
Vorarlberg | € 8,92 | € 8,57 |
Wien | € 5,81 | € 5,58 |
Stand: 29. April 2019
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