Verlängerung der Antragsfristen für FKZ 800.000 und Verlustersatz
Mittels Verordnung vom 20. April 2022 hat das BMF die Antragsfristen für den ...
Mittels Verordnung vom 20. April 2022 hat das BMF die Antragsfristen für den ...
Pendlerpauschale, Pendlereuro und Negativsteuer sollen angepasst werden
Maßnahmenpaket gegen steigende Energiekosten und Teuerung verabschiedet
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Was muss bei der Beschäftigung geflüchteter Personen aus der Ukraine beachtet werden?
Eine erhebliche Betroffenheit muss glaubhaft gemacht werden werden
Geld zurück, wenn man in die eigene Sicherheit investiert
Dieses Führungsinstrument bringt Vorteile für Mitarbeiter und Führungskraft
Um die hohen Kosten für Strom, Gas und den täglichen Bedarf abzufedern, hat die Regierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, welche neben heimischen Haushalten auch die Industrie entlasten sollen. Das Maßnahmenpaket sieht dabei neben unmittelbaren Zuschüssen zur Abfederung von Preissteigerungen auch indirekte Maßnahmen wie Förderungen und Energieberatungen vor. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Im Rahmen des Energiekostenausgleichs erhält jeder Einpersonenhaushalt bzw. jeder Mehrpersonenhaushalt mit einem Jahreseinkommen von max. € 55.000,00 bzw. max. € 110.000,00 (Mehrpersonenhaushalt) einen einmaligen abgabenfreien Zuschuss in Höhe von € 150,00, welcher unmittelbar von der Energieversorgerrechnung abgezogen werden kann. Der Zuschuss erfolgt in Gutscheinform und wird an jede Adresse versandt, welche bis 15.3.2022 als Hauptwohnsitz gemeldet war.
Um die durch die hohe Inflation hervorgerufene Teuerung auszugleichen, erhalten bestimmte Personengruppen einen Zuschuss. Mindestpensionsbezieher und Langzeitbezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld erhalten eine Zahlung von € 150,00. Auch für Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld erhalten einen Zuschuss von € 150,00. Pensionierte Bezieher von Ergänzungszulagen erhalten zweimal € 150,00. Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher sowie Empfänger von Studienbeihilfe werden mit einer Einmalzahlung von € 300,00 unterstützt.
Die Ökostrom-Beiträge für private Haushalte und Betriebe werden im Jahr 2022 auf null gesetzt. Dies bringt einem durchschnittlichen Haushalt eine zusätzliche Entlastung von rund € 100,00.
Mit der Energieabgabenvergütung werden energieintensive Produktionsbetriebe, deren Schwerpunkt in der Güterherstellung liegt, entlastet. Diese Betriebe können einen Teil der bezahlten Energieabgaben vom Finanzamt refundiert bekommen. Die Vorausvergütung beträgt derzeit 5 % der Vergütung des letzten Jahres und wird nunmehr auf 25 % angehoben. Die Neuregelung wird erstmals für Anträge auf Vorausvergütung für 2022 anwendbar sein.
Stand: 28. April 2022
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