Stammkapital senken: Ja oder nein?
Die steuerfreie Auszahlung ist verbunden mit Kosten und einem erheblichen Aufwand.
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Die steuerfreie Auszahlung ist verbunden mit Kosten und einem erheblichen Aufwand.
Seit 1. Juli sind die Neuregelungen für die neue „kleine“ GmbH in Kraft. Das Mindeststammkapital wurde von € 35.000,00 auf € 10.000,00 gesenkt. Bereits bestehende Gesellschaften haben nun auch die Möglichkeit, ihr Stammkapital durch eine Kapitalherabsetzung abzusenken.
Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, können das Stammkapital gesenkt und die gesamten € 25.000,00 an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Diese ordentliche Kapitalherabsetzung stellt grundsätzlich eine steuerneutrale Einlagenrückzahlung dar und ist daher nicht kapitalertragsteuerpflichtig. Würde diese Summe im Wege einer Ausschüttung an die Gesellschafter ausgezahlt werden, müssten dafür 25 % (€ 6.250,00) Kapitalertragsteuer bezahlt werden.
Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Kapitalherabsetzung nur möglich ist, wenn das genaue Verfahren eingehalten wird. Unter anderem erfordert es:
Dies verursacht Kosten (Notarkosten, Kosten für Änderung beim Firmenbuch) und ist mit einigem Aufwand verbunden.
Bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung wird mit dem freiwerdenden Kapital ein sonst drohender Bilanzverlust ausgeglichen. Die Regelungen zum Kapitalherabsetzungsverfahren sind in diesem Fall vereinfacht. Es handelt sich allerdings um einen rein buchungstechnischen Vorgang – Kapital an die Gesellschafter wird nicht ausgeschüttet.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gerne über die Vor- und Nachteile und die Vorgangsweise.
Stand: 10. September 2013
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