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Artikel der Ausgabe Oktober 2014

Durch welche Maßnahmen soll Lohn- und Sozialdumping weiter eingeschränkt werden?
Was ist bei der Herstellerbefreiung zu beachten?
Was müssen Arbeitszeitaufzeichnung und Lohnkonto beinhalten?

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Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die ...

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

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Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015

Strafzuschlag vermeiden

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Neue Selbständige: Pflichtversicherung in der SVA

Gibt es eine Befreiung von der Pflichtversicherung für  Kleingewerbetreibende?

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Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von der Kranken- und ...

Unternehmensgründung

Unternehmensgründung

Ein ausreichend hohes Startkapital ist bei der Gründung eines Unternehmens erforderlich.

Strafzuschlag vermeiden

Illustration

Neue Selbständige: Pflichtversicherung in der SVA

Neue Selbständige trifft die Pflichtversicherung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) nur dann, wenn ihr Einkommen nachstehende Grenzen überschreitet:

  • € 4.743,72 jährliche Einkünfte (wenn im selben Jahr auch noch andere Einkünfte oder Leistungen aus der Sozialversicherung bezogen werden)
  • € 6.453,36 jährliche Einkünfte (keine anderen Einkünfte im selben Jahr)

Allerdings prüfen die zuständigen Sozialversicherungsträger die Höhe der Einkünfte erst anhand des Einkommensteuerbescheids. Das heißt, die Überprüfung erfolgt erst im folgenden Jahr.

Strafzuschlag

Wenn die Grenzen überschritten wurden, müssen

  • die Beiträge nachgezahlt werden und zusätzlich
  • für die Pensions- und Krankenversicherung ein Strafzuschlag in Höhe von 9,3 % der nachzuzahlenden Beiträge entrichtet werden.

Um diesen Strafzuschlag zu vermeiden, können neue Selbständige eine Überschreitungserklärung bei der SVA abgeben. Das Überschreiten der Grenzen muss für das Jahr 2014 noch bis zum 31.12.2014 gemeldet werden – nur dann kann der Strafzuschlag vermieden werden.

Mit der Abgabe der Erklärung wird die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung ausgelöst. Wenn die Erklärung einmal abgegeben ist und die Einkünfte dann unter der Grenze bleiben, kann man sich nicht mehr rückwirkend wieder befreien lassen.

Wer ist neuer Selbständiger?

Personen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen und dafür keine Gewerbeberechtigung benötigen. Die SVA prüft diese Voraussetzungen.

Beispiele: Autoren, Vortragende, Psychotherapeuten

Stand: 26. September 2014

Bild: Jürgen Fälchle - Fotolia.com

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