Umsatzsteuer: Was ändert sich bei der Kleinunternehmerbefreiung?
Erhöhung der Umsatzgrenze, vereinfachte Rechnungsausstellung, auch für Unternehmen in ...
Erhöhung der Umsatzgrenze, vereinfachte Rechnungsausstellung, auch für Unternehmen in ...
BMF bestätigt uneingeschränkte Besteuerung im Verhältnis zu Russland.
Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung ...
EU-Richtlinie bewirkt eine Anpassung der Größenkriterien im UGB.
Bis Ende September gibt es für Unternehmerinnen und Unternehmer einiges zu beachten.
Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.
Bis zum 30.9.2024 können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen für 2023 innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.
Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KG’s) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12.2023 ist daher der 30.9.2024 der letzte fristgerechte Abgabetag. Wird die Frist versäumt, so hat das Firmenbuchgericht Zwangsstrafen gegenüber der Gesellschaft und deren gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführern) zu verhängen.
Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres 2024 kann grundsätzlich noch bis zum 30.9.2024 eine Herabsetzung beantragt werden (ist man von Katastrophenschäden betroffen, so kann unter bestimmten Voraussetzungen ein entsprechender Antrag bis 31.10.2024 gestellt werden). Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahrs. Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen. Der Zinssatz für Anspruchszinsen beträgt 5,88 % (Stand August 2024). Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung bis 30.9.2024 vermieden werden.
Stand: 27. August 2024
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Wirtschaftsjahr Betrug Wohnungseigentumsgesetz Signaturen Sicherheit Pferdepensionshaltung Lieferschwelle Konjunktur Steuerfrei Forschungsprämie GmbH Arbeitgeber Arbeitsunfall Angestelltendienstverhältnis Aufbewahrungsfristen Höchstbeitragsgrundlage Telearbeit Meldepflicht Abzugsteuer Antrag Hotel Mahlzeiten Gesellschaftsvertrag Grenzüberschreitende Dienstleistungen Absetzbarkeit Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: