Firmen mit über € 700.000,- Umsatz oder auf Grund der Rechtsform auch mit weniger Umsatz (GmbH, GmbH & Co KG, AG) sind zur doppelten Buchhaltung verpflichtet.
Natürlich können Sie sich auch freiwillig zur doppelten Buchhaltung (Basis der Bilanzierung) verpflichten.
Bei der doppelten Buchhaltung wird eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (G&V) erstellt. Ihr jährlicher Gewinn wird somit durch die Veränderung des Vermögens (Bilanz) als auch durch die Differenz von Umsatz zu Aufwand (G&V) ermittelt.
Es wird daher sowohl Ihre Rechnung, als auch die dazu gehörige Zahlung als jeweils eigener Beleg verbucht. Es finden Abgrenzungen zum Jahresende statt.
Ergebnisrelevant ist was wirtschaftlich in das Jahr gehört - unabhängig vom Datum der Zahlung.
Unsere Leistungen werden individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt. Das kann gehen von:
Bis zu den ganz klassischen Leistungen:
Die Kosten sind abhängig davon:
Im Zuge eines kostenloses Erstgespräches wird Ihr Anliegen, Ihr Bedarf besprochen und Sie erhalten im Anschluss ein unverbindliches Angebot.
Fragen Sie nach - vergleichen Sie - profitieren Sie.
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