Die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer war auch bisher schon einmal jährlich festzustellen und bei Änderungen entsprechend neu zu melden. (19.12.2019)
Die Rechtsträger haben die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, zu überprüfen und über das Unternehmensserviceportal (USP) elektronisch zu melden. (27.12.2017)
Privater Grundstücksverkauf (26.09.2014)
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