Achtung: Die Verlängerung eines Bestandsvertrages ist wie ein neues Rechtsgeschäft zu bewerten. (26.11.2024)
Gebührenpflichtig sind Rechtsgeschäfte, wenn eine Urkunde errichtet wird, die im Gebührengesetz ausdrücklich erwähnt und von den Vertragsparteien unterzeichnet wird. (26.04.2011)
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