Dienstleistungen, die im Sinne der Umsatzsteuer als Grundstücksleistungen definiert werden können, sind in jenem Land steuerbar, in dem das Grundstück gelegen ist. (26.09.2017)
Steuersatz steigt von 25 % auf 30 % (28.09.2015)
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt weiterhin der alte Steuersatz. (01.08.2015)
Änderung 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (30.01.2015)
Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben. (25.04.2014)
Unter Grundstücksumsätzen werden Umsätze im Zusammenhang mit Grund und Boden und darauf errichteten Gebäuden verstanden. (23.03.2011)
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