Für die Ermittlung des Grundstückswerts gibt es zwei verschiedene Methoden. (28.04.2016)
Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert. (18.12.2015)
Künftig ist bei allen Übertragungen grundsätzlich der Wert der Gegenleistung mindestens der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage. (26.07.2015)
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