Für die Ermittlung des Grundstückswerts gibt es zwei verschiedene Methoden. (28.04.2016)
Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert. (18.12.2015)
Außergewöhnliche Belastung Arbeitsplatz EPU Mitarbeiteranmeldung Punschstand Bildungseinrichtung Studienbeihilfe Preisverhandlungen Wartungserlass Klimabonus E-Rechnung Wertschöpfungskette Grundstücksveräußerung Krankenversicherungsträger Working Capital Stille Reserven Selbstständig Vertrieb Nettolohnvereinbarung Zinssatz Belege Inflation Sozialversicherungszuordnungsgesetz Doppelte Haushaltsführung Gesellschaftsrecht Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
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