Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich. (27.01.2023)
Im Februar sind für Unternehmer einige zusätzliche Meldefristen und Besonderheiten zu beachten. (26.01.2022)
Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2020 in elektronischer Form bis Ende Februar 2021 an das Finanzamt melden. (29.01.2021)
Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden: Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2019 in elektronischer Form bis Ende Februar 2020 an das Finanzamt melden. (24.01.2020)
Was ist bis Ende Februar zusätzlich zu melden? (29.01.2019)
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