Der Arbeitgeber bezahlt die Fahrt in die Arbeit und zurück. Um diese Begünstigung steuerfrei in Form eines Jobtickets zu erhalten, muss allerdings ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt werden. (23.07.2013)
NEU: Das Pendlerpauschale ist keine Voraussetzung für das Jobticket. (31.01.2013)
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