Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“. (27.05.2024)
Geregelt ist dies im Einkommensteuergesetz und der Liebhabereiverordnung. (27.07.2021)
Keine Liebhaberei bei Unwägbarkeit. (29.06.2021)
Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, ist sie Privatvergnügen, und die daraus resultierenden Verluste können nicht steuerwirksam genutzt werden. (29.08.2016)
Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses. (23.02.2016)
Eine sichere Geldanlage ist – gerade wenn die Zinsen niedrig sind – ein beliebtes Thema. (24.09.2012)
Als Liebhaberei im steuerlichen Sinn werden unternehmerische Tätigkeiten bezeichnet, aus denen kein positiver Gesamterfolg erzielt wird. (27.10.2011)
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