Der nächste Kontrolltermin beim Arzt ist abhängig vom Alter erst zwei bis drei Jahre später notwendig. (28.09.2016)
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. (23.02.2016)
Hochwasseropfer können die Aufwendungen für die Beseitigung des Schadens ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. (06.06.2013)
Die Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation und einer Adoption sind abzugsfähig als außergewöhnliche Belastung. (29.09.2011)
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