Hat ein Unternehmer im Vorjahr mehr als € 100.000,00 Umsatz erzielt, so ist eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich zu erstellen und beim Finanzamt grundsätzlich elektronisch einzureichen. (24.01.2020)
Änderungen bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. (24.02.2011)
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