Hat ein Unternehmer im Vorjahr mehr als € 100.000,00 Umsatz erzielt, so ist eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich zu erstellen und beim Finanzamt grundsätzlich elektronisch einzureichen. (24.01.2020)
Ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigte nun auch Bestimmungen einer zwingend anzuwendenden EU-Verordnung. (26.02.2018)
Der Kleinunternehmer kann auf die Umsatzsteuerbefreiung schriftlich verzichten. (29.06.2016)
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