Welche Lohnunterlagen müssen Dienstgeber im Rahmen einer Lohnkontrolle vorlegen können? (27.06.2023)
Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere (28.12.2022)
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. (01.01.2022)
Die Unterlagen sollten griffbereit und gesondert aufbewahrt werden. So wird auch sichergestellt, dass die Beamten bei einer Kontrolle nur diese Unterlagen einsehen. (26.08.2015)
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