Welche Lohnunterlagen müssen Dienstgeber im Rahmen einer Lohnkontrolle vorlegen können? (27.06.2023)
Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere (28.12.2022)
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. (01.01.2022)
Die Unterlagen sollten griffbereit und gesondert aufbewahrt werden. So wird auch sichergestellt, dass die Beamten bei einer Kontrolle nur diese Unterlagen einsehen. (26.08.2015)
Verlustrücktrag Kinderbetreuung Kinderbetreuungsgeld Jungunternehmer Selbständigenvorsorge Zuverdienstgrenzen Internat Steuererklärung Haftungsentfall Mining E-Commerce Bildung Steuerlast Mahlzeiten Verbot Progression Bundesabgabenordnung Meldepflicht Höchstbeitragsgrundlage Arbeitgeber Krise Mitbewerber Sachbezug Kulturveranstaltungen E-Bike Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: