Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021. (06.07.2021)
Wie bereits berichtet gelten für die Bezahlung von coronabedingten Beitragsrückstände besondere Erleichterungen. (04.03.2021)
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