Kurzfristige Grundstücksvermietung – Abgabenänderungsgesetz 2016
Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht
Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht
Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz den ...
Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen ...
Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.
Vorsteuerabzug für die angeschaffte Ladestation
Mit Beginn einer Beschäftigung wird die Mitversicherung als Angehörige/r automatisch ...
Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte ...
Eine positiv erledigte Reklamation kann eine Weiterempfehlung begründen.
Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird so erreicht, dass
Als ein Teil des Gewinnfreibetrages steht der sogenannte Grundfreibetrag ohne Investitionsvoraussetzung in Höhe von 13 % des Gewinns zu – höchstens aber bis zu einem Gewinn von € 30.000,00. Daher beträgt der maximale Grundfreibetrag € 3.900,00.
Übersteigt nun der Gewinn € 30.000,00, kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzukommen. Hier muss aber investiert werden, und zwar
Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2017 beginnen, darf nun für den Gewinnfreibetrag auch wieder in andere Wertpapiere, wie z. B. bestimmte Anleihen von Staaten, Banken und Unternehmen und bestimmte Investmentfonds, investiert werden, wenn diese Wertpapiere dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes (oder Betriebsstätte) ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden.
Stand: 29. März 2017
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