HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH

Ihr Payroll Partner …
Personalverrechnungs-Support

News für Klienten

Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2023

Förderung: Energiekostenpauschale 2022 für Kleinst- und Kleinunternehmen - Check ab 17.4.2023 möglich

Förderung: Energiekostenpauschale 2022 für Kleinst- und Kleinunternehmen - Check ab 17.4.2023 möglich

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat Informationen zu dieser ...

Was regelt die neue Kryptowährungsverordnung?

Was regelt die neue Kryptowährungsverordnung?

Überblick über die wesentlichen Vorschriften der Kryptowährungsverordnung.

Keine ImmoESt-Herstellerbefreiung bei Vermietungsabsicht

Keine ImmoESt-Herstellerbefreiung bei Vermietungsabsicht

Bereits das Vorliegen einer künftigen Vermietungsabsicht führt zur Versagung der ...

Änderungen beim Kfz-Sachbezug: Spezialfahrzeuge, Aliquotierung

Änderungen beim Kfz-Sachbezug: Spezialfahrzeuge, Aliquotierung

Anpassungen der Lohnsteuerrichtlinien durch die letzte Wartung.

Wie können Arbeitnehmer digitale Arbeitsmittel bei der Veranlagung 2022 steuerlich absetzen?

Wie können Arbeitnehmer digitale Arbeitsmittel bei der Veranlagung 2022 steuerlich absetzen?

Geld zurück vom Finanzamt durch Absetzung von Werbungskosten.

Sind Mahngebühren der Umsatzsteuer zu unterwerfen?

Sind Mahngebühren der Umsatzsteuer zu unterwerfen?

Mahngebühren als echter Schadenersatz: keine Umsatzsteuer.

Was versteht man unter BANI?

Was versteht man unter BANI?

Machen Sie ihr Unternehmen resilient für chaotische Zeiten.

Änderungen beim Kfz-Sachbezug: Spezialfahrzeuge, Aliquotierung

Illustration

Die letzte Änderung der Lohnsteuerrichtlinien brachte im Bereich Kfz-Sachbezüge unter anderem auch Anpassungen der Rechtsmeinung des Finanzministeriums zu den Themen Nutzung von Spezialfahrzeugen und Aliquotierung des Sachbezuges.

Muss auch bei der Nutzung von Spezialfahrzeugen ein Sachbezug versteuert werden?

Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ist in der Regel (mit Ausnahmen) ein Sachbezug zu versteuern. Für die Nutzung von Spezialfahrzeugen sehen die Lohnsteuerrichtlinien hier eine Sonderregelung vor.

Ein Sachbezugswert für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte ist nicht anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die aufgrund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (z. B. ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank), oder wenn Berufschauffeure das Fahrzeug (Pkw, Kombi, Fiskal-Lkw), das privat nicht verwendet werden darf, nach der Dienstverrichtung mit nach Hause nehmen.

Durch die letzte Änderung der Lohnsteuerrichtlinie wurde diese Rechtsansicht nun einerseits angepasst, dass dies nur für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte gilt und auch explizit ergänzt, dass insofern das Spezialfahrzeug anderweitig privat genutzt wird, ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berechnen ist.

Wie ist ein Kfz-Sachbezug zu aliquotieren?

Beginnt oder endet das Dienstverhältnis während eines Abrechnungszeitraumes („gebrochene Abrechnungsperiode"), ist der Sachbezugswert nach den Aliquotierungsbestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrages zu berechnen. Erhält der Arbeitnehmer Bezüge, die für die Berechnung der Lohnsteuer einen monatlichen Abrechnungszeitraum hervorrufen (z. B. Ersatzleistung, Kündigungsentschädigung), ist der Sachbezugswert trotzdem nur für die Tage der tatsächlichen Beschäftigung zu berechnen.

Ergänzt wurde dies nun durch die Wartung der Lohnsteuerrichtlinien wie folgt:

Wird einem Arbeitnehmer nachweislich ab einem bestimmten Zeitpunkt im Lohnzahlungszeitraum ein arbeitgebereigenes Kfz erstmalig zur Verfügung gestellt bzw. dauerhaft entzogen, kann der Sachbezug für diesen Lohnzahlungszeitraum entsprechend aliquotiert werden.

Stand: 30. März 2023

Bild: baranq - stock.adobe.com

Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!

Kanzleimarketing
HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH work Am Belvedere 8 1100 Wien Österreich work (01) 39200 92 fax (01) 39200 92-500 www.hochweis.at 48.18621104 16.37846500
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369