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Artikel der Ausgabe April 2023

Förderung: Energiekostenpauschale 2022 für Kleinst- und Kleinunternehmen - Check ab 17.4.2023 möglich

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Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat Informationen zu dieser ...

Was regelt die neue Kryptowährungsverordnung?

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Überblick über die wesentlichen Vorschriften der Kryptowährungsverordnung.

Keine ImmoESt-Herstellerbefreiung bei Vermietungsabsicht

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Bereits das Vorliegen einer künftigen Vermietungsabsicht führt zur Versagung der ...

Änderungen beim Kfz-Sachbezug: Spezialfahrzeuge, Aliquotierung

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Anpassungen der Lohnsteuerrichtlinien durch die letzte Wartung.

Wie können Arbeitnehmer digitale Arbeitsmittel bei der Veranlagung 2022 steuerlich absetzen?

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Geld zurück vom Finanzamt durch Absetzung von Werbungskosten.

Sind Mahngebühren der Umsatzsteuer zu unterwerfen?

Sind Mahngebühren der Umsatzsteuer zu unterwerfen?

Mahngebühren als echter Schadenersatz: keine Umsatzsteuer.

Was versteht man unter BANI?

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Machen Sie ihr Unternehmen resilient für chaotische Zeiten.

Sind Mahngebühren der Umsatzsteuer zu unterwerfen?

Illustration

Bekommt ein Unternehmer Geld- oder Sachleistungen, ist immer zu prüfen, ob dies für die Umsatzsteuer relevant ist, d. h. ob es sich um einen steuerbaren Vorgang im Sinne der Umsatzsteuer handelt. Davon zu unterscheiden sind die im Umsatzsteuergesetz angeführten Steuerbefreiungen, die erst zu prüfen sind, wenn ein Vorgang als umsatzsteuerbar einzustufen ist.

Damit eine Lieferung oder sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes steuerbar ist, ist ein Leistungsaustausch erforderlich. Die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) führen aus, dass ein Leistungsaustausch Leistung und Gegenleistung, das Vorliegen von zwei Beteiligten und die innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung voraussetzt. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung fehlt z. B. beim echten Schadenersatz, beim echten Mitgliedsbeitrag oder beim echten Zuschuss.

Mahngebühren, die ein Unternehmer nach Ablauf des vereinbarten Zahlungszieles aufgrund seiner Geschäftsbedingungen oder anderer Unterlagen (z. B. Mahnschreiben) von säumigen Zahlern vereinnahmt, unterliegen als echter Schadenersatz laut UStR nicht der Umsatzsteuer. Auch die Erstattung der Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist nicht Teil des Entgelts für eine steuerbare Leistung, sondern echter, nicht steuerbarer Schadenersatz. Dagegen stellen sogenannte "Mahngebühren" von Unternehmern, die sich gewerbsmäßig mit der Eintreibung von Forderungen beschäftigen, steuerbare Entgelte für ihre Inkassotätigkeit dar.

Stand: 30. März 2023

Bild: Robert Kneschke - stock.adobe.com

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