Auftraggeberhaftung
Seit 1.7.2011 müssen in Summe 25 % des Werklohnes abgeführt werden, um einer Haftung der ...
Seit 1.7.2011 müssen in Summe 25 % des Werklohnes abgeführt werden, um einer Haftung der ...
Neu: Die Abzugsteuer wird erst ab dem Betrag von € 1.000,00 fällig. Die Vereinfachung ...
Unter dem Slogan „Fair Play“ führt die Finanzverwaltung standardisierte Kurzprüfungen und ...
Einem Reihengeschäft werden mehrere Lieferungen unterstellt. Diese Lieferungen werden ...
Einen Schwerpunkt des „Fair Play“-Projekts der Finanzbehörde bilden die standardisierten Kurzprüfungen (SKM). Der Prüfungszeitraum bei diesen Prüfungen umfasst in der Regel nur ein Jahr. Die Prüfung wird auf wesentliche Prüffelder eingeschränkt. Dem Wirtschaftstreuhänder und dem Unternehmer wird das Thema der Prüfung nach dem Unterzeichnen des Prüfungsauftrags erläutert.
Die Finanz wählt für eine standardisierte Kurzprüfung nur Unternehmen aus, die aus ihrer Sicht als Nichtrisikofälle eingestuft werden. Neben dem Wunsch nach einer guten Zusammenarbeit legt sie Wert auf die Mitwirkung von Seiten des Wirtschaftstreuhänders und des Unternehmers.
Diese Punkte sieht sie als Indikatoren dafür, ob die Prüfung ein Nichtrisikofall bleibt. Erfolgt im Zuge der Prüfung eine Einstufung als Risikofall, so kann die Behörde den Prüfungsumfang jederzeit ausweiten.
Jungunternehmer unterstehen zukünftig einer speziellen Beobachtung der Finanzbehörde. Im Rahmen von regelmäßigen Besuchen erhalten die Jungunternehmer von den Beamten Informationen, die die Zusammenarbeit für beide Seiten erleichtern sollen. Die Behörde nimmt bei diesen Besuchen aber auch das Erklärungs- und Zahlungsverhalten der Unternehmer genau unter die Lupe. Nach einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten erfolgt eine Entscheidung darüber, ob eine Nachschau im Bereich der Umsatzsteuer oder eine Umsatzsteuersonderprüfung eingeleitet wird.
Am Ende des ersten Unternehmerjahres werden die Unternehmer aus dieser Beobachtung im Zuge eines Abschlussgesprächs entlassen.
Stand: 07. Juli 2011
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Berufsausbildung Absetzbarkeit Ausbildung Lohnzettel Verzugszinsen Finanzgericht Auslandszahlungen Betrieb Maßnahmen Abfertigung Gewinnermittlung Essensgutscheine Werteverzehr Nettogehalt Timeboxing Teilzeit Stundenanzahl Stundungszinsen Ratenzahlung Aufbewahrungspflichten Werbewirksamkeit Aushilfskräfte Gehaltserhöhung Mitarbeiterbeteiligung E-Auto Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: