Auftraggebende Unternehmen in der Baubranche trifft eine besondere Haftung bei der Weitergabe von Bauleistungen für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben ihrer Subunternehmer. (29.01.2019)
Zu Jahresbeginn sind zwei Änderungen für Leistungen im Baugewerbe in Kraft getreten. (25.01.2016)
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