Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?
Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren ...
Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren ...
In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des Dezember-Umsatzersatzes ...
In vielen Unternehmen werden im Jahr 2020 die Weihnachtsfeiern ausfallen.
Ergänzend zu unseren Steuertipps zum Jahresende aus der Novemberausgabe wollen wir noch ...
Das Finanzministerium hat auf seiner Website erste Informationen zum Umsatzersatz ab ...
Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos.
Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Nachhinein natürlich anhand des Umsatz- und ...
Die Arbeitsleistung im Homeoffice erfordert in erster Linie einen geeigneten ...
Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses
Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von ...
Wie bereits berichtet wurden auf Grund der COVID-19 Krise bestimmte Zulagen und ...
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Videokonferenzen sind dieses Jahr für viele überfallsartig zu einem wesentlichen ...
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF auch in 2021 (wie in 2020) ein Sachbezug in Höhe von 0,5 % p.a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Stand: 24. November 2020
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