Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden. (27.03.2024)
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig. (27.11.2023)
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig (28.11.2022)
Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses (24.11.2020)
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