Angestellte Vertreter können aufgrund einer Verordnung ein eigenes Vertreterpauschale in Höhe von 5 % der Bemessungsgrundlage als pauschale Werbungskosten steuerlich absetzen. (26.09.2017)
Nein, sagt dazu der UFS (Unabhängiger Finanzsenat) Feldkirch in einer aktuellen Entscheidung. (27.02.2013)
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