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Artikel zu "Drittland"

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2022 bis 30.6. beantragen!

Versäumen Sie nicht diese Frist! (26.04.2023)

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2021 bis 30.6. beantragen!

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (25.05.2022)

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2019 bis 30.6. beantragen!

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (27.05.2020)

Bis zum 30.6. – Vorsteuererstattung aus Drittländern

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (27.05.2019)

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). (27.06.2018)

Bis zum 30.6. – Vorsteuererstattung aus Drittländern

Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land unterschiedlich (28.05.2018)

Vorsteuer-Rückerstattung Drittland: Nur noch bis 30.6.

Zum Vorsteuerabzug berechtigte österreichische Unternehmer können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen (27.05.2015)

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