Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen. (18.12.2015)
Schwerarbeitsmeldungen: Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2013 zu erstellen. (19.12.2013)
Verzugszinsen Ausbildungskosten Pauschalierung Jobticket Umsatzsteuervorauszahlung Dienstwagen Sponsoring Bausparprämie Schutzmasken Veränderungsmanagement Kinderfreibetrag Fahrrad Aufbewahrungspflichten Barzahlung Beobachtungsjahr Betriebsausflug Privatnutzung Anwendung Lohnsteuerprüfung Nationalrat Entgelt Abgabenverkürzung Finanzierung Betrugsbekämpfung Normverbrauchsabgabe Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
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