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Artikel der Ausgabe Februar 2013

Keine Finanzamt-Zahlscheine für das 1. Quartal

Keine Finanzamt-Zahlscheine für das 1. Quartal

Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen für das ...

20 % Gastgewerbepauschalierung?

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Die neue Gastgewerbepauschalierungs-Verordnung ist ab der Veranlagung für das ...

Erfreuliche Änderungen für Pendler?

Erfreuliche Änderungen für Pendler?

Die Erweiterung des Pendlerpauschales bringt zusätzliche Begünstigungen.

Steuerfreies Jobticket

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NEU: Das Pendlerpauschale ist keine Voraussetzung für das Jobticket.

Neues beim Eigenkapital der GmbH & Co KG

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Vom AFRAC werden Stellungnahmen zum Gebiet der Finanzberichterstattung und ...

Einheitswerte realitätsfremd

Einheitswerte realitätsfremd

Der VfGH hat die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts ...

Keine Finanzamt-Zahlscheine für das 1. Quartal

Illustration

Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) für das erste Quartal verschickt. Allerdings wurden dieses Jahr keine Erlagscheine beigelegt.

Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte nicht elektronisch erledigen, können Sie für die Einzahlungen die Erlagscheine Ihrer Bank verwenden. Sonst liegen auch auf den Finanzämtern Zahlscheine auf mit denen die Einzahlung erledigt werden kann oder Sie bestellen telefonisch beim Finanzamt einen Zahlschein für das erste Quartal 2013.

Für das 2. Quartal hat die Finanzverwaltung zugesichert, wieder Erlagscheine zu verschicken. Via Finanzonline hat man die Möglichkeit sich für oder gegen den elektronischen Weg zu entscheiden. Alle, die den Papier- bzw. Postweg bevorzugen, werden wieder Zahlscheine erhalten.

Zukünftig sollen alle Finanzonline-User, wenn gewünscht, ihre Steuerangelegenheiten völlig papierlos erledigen können.

Stand: 07. Februar 2013

Bild: thomasp24 - Fotolia.com

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