Die Grenze soll 2024 valorisiert werden. (26.06.2024)
Die Grenze liegt bei € 15.000,00. (27.06.2023)
Neben- und Ferialjob Studierender: Ab welcher Höhe der Einkünfte wird die Familienbeihilfe gestrichen? (25.05.2022)
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt. (27.10.2020)
Den Sommer nutzen viele Studierende, um Geld zu verdienen. (27.05.2019)
Überblick über Änderungen der Familienbeihilfe. (28.12.2010)
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