Änderung bei der Hauptwohnsitzbefreiung
Änderung 2. Abgabenänderungsgesetz 2014
Änderung 2. Abgabenänderungsgesetz 2014
Das Recht auf Vorsteuerabzug
Was ist die Ausgleichstaxe?
Benötigt ein Kleinunternehmer eine UID-Nummer für den Einkauf von Waren im EU-Ausland?
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) schreibt die Beiträge ...
Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, können eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderungen ...
Prozessmanagement, sind Ihre Prozesse noch zeitgemäß?
Beschäftigt ein Arbeitgeber 25 Arbeitnehmer oder mehr muss er für je 25 Mitarbeiter mindestens einen begünstigten Behinderten einstellen.
Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss er für jeden begünstigten Behinderten, den er beschäftigen müsste, eine Ausgleichstaxe zahlen.
Der begünstigte Behinderte kann ebenso teilzeitbeschäftigt werden (auch unter der Geringfügigkeitsgrenze von € 405,98).
Höhe für 2015
Anzahl der Dienstnehmer | Höhe 2015 | Höhe 2014 |
---|---|---|
25 bis 99 | € 248,00 monatlich | € 244,00 monatlich |
100 bis 399 | € 348,00 monatlich | € 342,00 monatlich |
400 oder mehr Dienstnehmer | € 370,00 monatlich | € 364,00 monatlich |
Zu den begünstigten Behinderten zählen alle Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % durch Bescheid des Sozialministeriumservice, festgestellt wurde. Manche begünstigte Behinderte werden doppelt gerechnet, wie z.B. Blinde, Behinderte vor Vollendung des 19. Lebensjahres, Behinderte für die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses (auch wenn das 19. Lebensjahr bereits vollendet wurde), im Rollstuhl sitzende Behinderte.
Achtung: Für die Auflösung eines Dienstverhältnisses mit einem begünstigten Behinderten gelten spezielle Regelungen. Wir informieren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne näher über dieses Thema.
Stand: 30. Jänner 2015
Unsere Kanzlei betreut von Wiener Neudorf aus zahlreiche Kunden im Einzugsgebiet des Bezirks Mödling, Wien und Umgebung, u.a. folgender Regionen/Orte: Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Maria Enzersdorf, Vösendorf. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung!
Jahreswechsel Übergangsregelung Erwerbslosigkeit Privatkonkurs Photovoltaikanlage Sponsorverträge Registrierkassensicherheitsverordnung Forschungsfreibeträge Marketing Jahressteuergesetz Hotel Spende Gehaltsvorschuss Sollbesteuerung Zeitdieb Content-Marketing Strategie Werbungskosten Mitarbeiterkosten ÖGK Steuerbefreiung Katastrophenschäden Verjährung Umsatzsteuer Kündigungsfrist Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: