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Artikel zu "Gehaltsvorschuss"

Sachbezug aufgrund von Zinsersparnissen ab 2024

Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden. (27.03.2024)

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig. (27.11.2023)

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2023

Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig (28.11.2022)

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltvorschuss 2022

Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. (27.11.2021)

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2021

Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses (24.11.2020)

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2019

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen auch in 2019 ein Sachbezug in Höhe 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. (27.11.2018)

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern finanziell unter die Arme greifen?

Ihr Mitarbeiter ist knapp bei Kasse und Sie unterstützen ihn mit einem Gehaltsvorschuss oder einem Darlehen? (28.11.2017)

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